Essay: Das Wesen der Demokratie – und warum ihre Institutionen verteidigt werden müssen

Essay: Das Wesen der Demokratie – und warum ihre Institutionen verteidigt werden müssen**

*Dipl.-Kaufmann Rainer Seiffert*

Das Wesen der Demokratie ist für mich von herausragender Bedeutung. Als Angehöriger einer Familie, die schwer unter autoritären Systemen gelitten hat – von der Vertreibung aus der schlesischen Heimat bis zu den Repressionen unter dem SED-Regime –, weiß ich aus eigener familiärer Überlieferung, was für eine kostbare Errungenschaft demokratische Verhältnisse sind. Bei meinem Studium der Volkswirtschaftslehre habe ich gelernt, unter welchen Bedingungen Wirtschaft und Gesellschaft gedeihen können: dort, wo Freiheit, Rechtssicherheit und begrenzte staatliche Macht herrschen.

Als ich 2017 in Aachen bei der 300-Jahr-Feier die Freimaurer und damit auch die Ideale der Aufklärung repräsentierte, sagte mir der neben mir sitzende Oberbürgermeister von Aachen: „Die Freimaurer sind die Gralshüter der Demokratie und haben die Aufgabe, sie zu verteidigen.“ Dieser Satz hat sich mir eingeprägt. Auch deshalb richte ich ein besonderes Augenmerk auf die strukturellen Eigenschaften der Demokratie und auf die Gefahren, die ihr von innen und außen drohen.

Die drei Systemtypen im Vergleich

Um den fundamentalen Unterschied zwischen Demokratien, autoritären und totalitären Systemen zu verstehen, nutzt die Politikwissenschaft eine dreigeteilte Typologie. Während Demokratien auf der Freiheit des Einzelnen beruhen, schränken die beiden anderen Systeme diese Freiheit ein – allerdings in völlig unterschiedlichem Ausmaß und mit unterschiedlicher Zielsetzung.

**Die Demokratie** basiert auf der Volkssouveränität. Die Macht geht vom Volk aus und wird nur auf Zeit an gewählte Vertreter vergeben. Kennzeichnend sind ein ungebundener Pluralismus – eine Vielfalt an Meinungen, Parteien, Medien und Interessenverbänden, die der Staat schützt –, der Schutz unveräußerlicher Grundrechte (Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Eigentum) und der friedliche Machtwechsel durch regelmäßige, freie, gleiche und geheime Wahlen. Die Opposition kann die Regierung ohne Blutvergießen ablösen.

**Das autoritäre System** (historische Beispiele: Franco-Spanien oder das Regime Pinochets in Chile) sichert vor allem die politische Macht. Es duldet keinen politischen Widerspruch, lässt aber gesellschaftliche Nischen zu: Kirchen, Unternehmer oder Vereine dürfen existieren, solange sie das Regime nicht offen kritisieren. Der autoritäre Herrscher wünscht sich keine jubelnden Massen, sondern eher unpolitische Bürger, die sich um ihr Privatleben kümmern. Die Repression ist gezielt und berechenbar: Wer sich aus der Politik heraushält, lebt im Alltag meist relativ sicher.

**Das totalitäre System** (Nationalsozialismus, Stalinismus oder das heutige Nordkorea) will den „neuen Menschen“ schaffen und die Gesellschaft radikal umgestalten. Es kennt keinen Pluralismus. Wirtschaft, Justiz, Kultur, Sport und selbst die Familie werden gleichgeschaltet. Passivität gilt als Verrat; die Bürger müssen ihre Loyalität aktiv beweisen – durch Pflichtmitgliedschaften, Aufmärsche und Denunziation. Der Terror der Geheimpolizei ist unberechenbar und trifft nicht nur echte Gegner, sondern dient der Einschüchterung der gesamten Bevölkerung. Eine Privatsphäre existiert nicht mehr.

Den Unterschied kann man an der Grenze zwischen Staat und Individuum festmachen:  

In der Demokratie zieht das Recht eine klare Grenze – der Staat darf nicht beliegig in die Privatsphäre eingreifen.  

Im Autoritarismus respektiert der Staat die Privatsphäre, solange der Bürger politisch stillhält.  

Im Totalitarismus gibt es keine Privatsphäre mehr; der Staat dringt bis in das Denken und das intimste Familienleben vor.

Gerade die institutionelle Absicherung dieser Grenze – vor allem durch die Gewaltenteilung – ist das Herzstück, das Demokratie von den anderen Systemen unterscheidet.

### Die Gewaltenteilung als Herzstück der Demokratie – und die deutsche Besonderheit

In Deutschland ist die Unabhängigkeit der Rechtsprechung verfassungsrechtlich fest verankert. Artikel 97 des Grundgesetzes garantiert die sachliche und persönliche Unabhängigkeit der Richter: Sie sind nur dem Gesetz unterworfen. Weder Bundesregierung noch Landesministerium können einem Richter vorschreiben, wie er einen Fall zu entscheiden hat. Richter sind unversetzbar und unentlassbar, solange sie sich an das Recht halten. Das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung hebt regelmäßig Gesetze oder Maßnahmen der Exekutive auf, wenn diese verfassungswidrig sind.

Dennoch gibt es in der Praxis Schnittstellen, die von Experten, dem Deutschen Richterbund und europäischen Gerichten kritisiert werden. Gerichte sind organisatorisch den Justizministerien unterstellt. Besonders umstritten ist die Stellung der Staatsanwaltschaften. Nach § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes besitzen die Justizminister der Länder ein externes Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten. Der Europäische Gerichtshof hat deshalb entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften mangels ausreichender Unabhängigkeit bestimmte Europäische Haftbefehle nicht eigenständig ausstellen dürfen – es bedarf der Zwischenschaltung eines Richters.

Kritiker sehen darin ein strukturelles Defizit. Die eigentliche Gefahr liegt weniger im offenen politischen Befehl (der wegen des Gesetzmäßigkeitsprinzips und der medialen Öffentlichkeit riskant wäre) als im vorauseilenden Gehorsam und in der Karriereabhängigkeit: Die Justizministerien entscheiden über Beförderungen. Das kann dazu führen, dass in politisch sensiblen Verfahren besondere Vorsicht herrscht. Allein die Möglichkeit politischer Einflussnahme kann das Vertrauen in eine unparteiische Justiz beeinträchtigen.

### Internationale Alternativen

Andere Demokratien haben das Verhältnis von Politik und Strafverfolgung anders gelöst. In Italien genießen Staatsanwälte verfassungsrechtlich dieselbe Unabhängigkeit wie Richter; Ernennung und Beförderung liegen bei einem weitgehend selbstverwalteten Justizrat. Frankreich hat Einzelweisungen des Ministers in konkrete Verfahren untersagt und den Justizrat gestärkt. In den USA werden viele District Attorneys direkt gewählt, und bei heiklen Bundesfällen kommt das Instrument des unabhängigen Special Counsel zum Einsatz.

Deutschland hält an seinem Modell fest, weil es die demokratische Legitimation und die parlamentarische Verantwortlichkeit betont: Wer tief in Grundrechte eingreifen darf, soll am Ende dem Parlament rechenschaftspflichtig bleiben. Der aktuelle Reformtrend zielt auf mehr Transparenz: Politische Weisungen sollen schriftlich dokumentiert und begründet werden müssen, um heimliche Einflussnahmen zu erschweren.

### Schluss

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie lebt von der klaren Trennung der Gewalten, vom Schutz der Grundrechte und von der Möglichkeit des friedlichen Machtwechsels. Die familiäre Erfahrung mit autoritären und repressiven Systemen hat mir gezeigt, wie schnell diese Strukturen erodieren können, wenn Kontrolle, Transparenz und institutionelle Unabhängigkeit vernachlässigt werden.  

Die Freimaurer-Tradition der Aufklärung und die Lehren der Volkswirtschaftslehre weisen in dieselbe Richtung: Freiheit und Wohlstand gedeihen nur dort, wo Macht begrenzt, Recht verlässlich und der Einzelne vor staatlicher Willkür geschützt ist. Die Verteidigung dieser Prinzipien – auch in scheinbar technischen Fragen wie der Stellung der Staatsanwaltschaft – bleibt eine dauerhafte Aufgabe. Denn was mühsam errungen wurde, kann auch wieder verloren gehen.

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