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**Essay: Europäische Solidarität und nationale Verantwortung –
Warum unbegrenzte Haftung kein nachhaltiger Weg ist**
*Dipl.-Kaufmann Rainer Seiffert*
Deutschland ist ein rohstoffarmes Land. Sein Wohlstand beruht seit Generationen vor allem auf dem Fleiß, der Ausbildung und der Disziplin seiner Bürger sowie auf einer ordentlichen Wirtschafts- und Haushaltsführung. Nach den Verheerungen zweier Weltkriege und langer Entbehrungen dürfen wir dankbar sein, dass die europäischen Staaten in der Europäischen Union und der Währungsunion zusammengefunden haben. Gemeinsam sind wir stärker – das ist richtig. Solidarität unter Partnern ist wertvoll und in echten Krisen unverzichtbar.
Solidarität darf jedoch nicht bedeuten, dass die Lasten dauerhaft von wenigen getragen werden, während andere über ihre Verhältnisse leben und sich auf die Leistungsfähigkeit der Disziplinierten verlassen. Wer die Wirtschaftszahlen zahlreicher Mitgliedstaaten betrachtet, erkennt auch 2026 noch deutliche Unterschiede: Während Deutschland seine Schuldenquote (Ende 2025 rund 63–64 Prozent des BIP) vergleichsweise moderat halten konnte, liegen Länder wie Griechenland (rund 146 Prozent), Italien (rund 137 Prozent), Frankreich (rund 116 Prozent) und Spanien (rund 101 Prozent) deutlich höher. Die Eurozone insgesamt liegt bei etwa 88 Prozent.
Die Folge der damaligen und späteren Krisen war nicht nur ein zeitweiliger Vertrauensverlust in den Euro. Es entstanden Rettungsschirme, der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und – besonders nach der Corona-Pandemie – das NextGenerationEU-Programm mit gemeinsamer Schuldenaufnahme der EU in dreistelliger Milliardenhöhe. Bis 2026 nähert sich der Bestand an EU-Bonds und EU-Bills der Marke von einer Billion Euro. Was 2011 noch als „Euro-Bonds“ diskutiert und von vielen als riskant bezeichnet wurde, hat in veränderter Form teilweise Gestalt angenommen: gemeinsame Haftung für gemeinsame Ausgaben, zunächst befristet und an Reformauflagen gebunden, aber mit der Tendenz, als Präzedenzfall zu wirken.
Befürworter gemeinsamer Haftung argumentieren, dass nur so Ansteckungsgefahren in der Währungsunion wirksam eingedämmt und ein tiefer, liquider Kapitalmarkt geschaffen werden könne. Sie weisen auch darauf hin, dass Staaten anders seien als Unternehmen: Sie verfügten über Steuermacht und – im Euroraum – über die Unterstützung der Europäischen Zentralbank. Diese Einwände sind ernst zu nehmen. Dennoch ändert sich an der Kernfrage wenig: Wie weit darf die gemeinschaftliche Haftung gehen, ohne die Anreize zur eigenen Haushaltsdisziplin dauerhaft zu schwächen?
In der Privatwirtschaft gilt der Grundsatz, dass man schlechtem Geld nicht gutes hinterherwerfen darf. Unternehmen, die dauerhaft über ihre Verhältnisse wirtschaften, müssen in die Insolvenz. Eine geordnete Staateninsolvenz mit Gläubigerbeteiligung und klaren Regeln wäre ehrlicher und nachhaltiger als immer neue Stützungsmaßnahmen, die den Moral-Hazard-Effekt verstärken. Auch wenn Staaten nicht eins zu eins mit Unternehmen vergleichbar sind, bleibt das Anreizproblem bestehen: Wer weiß, dass andere im Zweifel haften, neigt eher dazu, Risiken einzugehen.
Ökonomisch lässt sich das Anreizproblem gut begründen. Wenn Gläubiger und Schuldnerstaaten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von Rettungsmaßnahmen oder gemeinsamer Haftung rechnen, sinkt der Druck zu vorsichtiger Haushaltsführung und realistischer Risikoeinschätzung – ein klassischer Moral-Hazard-Effekt, der in der Literatur zu internationalen Bailouts und der Euro-Krise vielfach beschrieben worden ist. Historische Fälle wie die griechische Umschuldung 2012 (mit Beteiligung privater Gläubiger) zeigen, dass eine geordnete Restrukturierung möglich ist, auch wenn sie politisch schwierig bleibt. Als konstruktive Alternative wird daher seit Jahren die Schaffung eines transparenten und regelgebundenen Verfahrens für die Umschuldung von Staatsschulden in der Eurozone diskutiert (Sovereign Debt Restructuring Mechanism). Ein solches Verfahren würde die Anreize verbessern, ohne in Krisen die Stabilität der Währungsunion unnötig zu gefährden.
Unbegrenzte oder schleichend wachsende Haftung belastet nicht nur die heutigen Steuerzahler. Sie ist auch intergenerationell unsozial: Jeder zusätzliche Schuldenberg, den wir den kommenden Generationen hinterlassen, schränkt deren Spielräume für Bildung, Gesundheit, Renten, Infrastruktur und Verteidigung ein. Gerade Deutschland steht vor enormen Herausforderungen – demografischer Wandel, Energiewende, Wiederaufbau der Verteidigungsfähigkeit und der Erhalt der industriellen Basis. Auch Deutschland hat in den letzten Jahren die Schuldenbremse gelockert und Sonderschulden aufgenommen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die eigene Leistungsfähigkeit und die Solidität der öffentlichen Finanzen die Grundlage bleiben müssen. Wenn diese durch immer weiterreichende europäische Verpflichtungen ausgehöhlt werden, fehlt das Geld genau dort, wo es dringend gebraucht wird.
Europäische Integration und Solidarität sind wertvoll. Sie funktionieren auf Dauer aber nur, wenn sie mit Verantwortung, Haushaltsdisziplin und klaren Grenzen verbunden bleiben. Gemeinschaftliche Instrumente sollten befristet, transparent und an Reformauflagen gebunden sein. Sonst riskieren wir, genau jene Grundlagen zu schwächen, die den Wohlstand und die Stabilität Europas erst möglich gemacht haben.
Die alte Regel bleibt gültig: Gutes Geld sollte man nicht endlos schlechtem hinterherwerfen – weder in der Privatwirtschaft noch bei Staaten.
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Kurzquellen:
Siehe u. a. die Diskussionen um Moral Hazard bei internationalen Bailouts sowie Vorschläge für ein europäisches Staateninsolvenzverfahren (Sovereign Debt Restructuring Mechanism), u. a. in Arbeiten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur zur Euro-Krise.

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